16 Januar 2026 /
Praxis /
Dr. Thomas Höhne
Noch ist kein konkreter Fall eines insolventen Kulturvereins an uns herangetreten, dennoch mehren sich Anfragen zum Vorgehen im Ernstfall. Zentral ist sich frühzeitige zu informieren, denn im schlimmsten Fall haften vertretungsbefugte Vorstandsmitglieder persönlich für den entstanden Schaden. Können offene Rechnungen nicht mehr beglichen werden und ist keine Besserung absehbar, muss rechtzeitig gehandelt und Insolvenz angemeldet werden. Was das konkret bedeutet, hat Dr. Thomas Höhne in der aktuellen Ausgabe unserer Reihe „Rechtsauskunft“ hier zusammengefasst.