Basiswissen: Jahresabschluss im Verein – Fokus Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Für Kulturvereine ist die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ein Instrument der Transparenz, der internen Steuerung und des Haftungsschutzes. Im Webinar „Jahresabschluss im Verein – Fokus Einnahmen-Ausgaben-Rechnung“ vom 26.02.2026 zeigte die Betriebswirtin Stefanie Schlögl, dass die Buchführung weit mehr ist als eine formale Verpflichtung. Die wichtigsten Details des Webinars zum Thema Einnahmen-Ausgaben-Rechnung haben wir im Rahmen unserer Reihe Basiswissen hier für euch zusammengefasst.
Hinweis: Dieser Beitrag basiert auf dem Webinar mit Stefanie Schlögl und dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung.
Transparenz schaffen, Handlungsspielräume sichern
Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter*innen von Vereinen verwalten Mitgliedsbeiträge, Spenden und häufig öffentliche Fördermittel – also Mittel, die nicht ihnen selbst gehören. Daraus ergibt sich eine besondere Rechenschaftspflicht. Ein strukturierter Rechnungsabschluss schafft hier nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch strategische Klarheit für kommende Entscheidungen.
1. Ökonomisches Handeln im Verein
Ökonomisches Handeln bedeutet, unter knappen Ressourcen – Zeit, Raum, Geld – Entscheidungen zu treffen. Kulturvereine bewegen sich dabei zwischen öffentlicher Hand und Markt. Sie sind selbstständige Rechtsträger und übernehmen häufig gesellschaftliche Aufgaben, die weder Staat noch Privatwirtschaft allein leisten können oder wollen.
Jede ökonomische Entscheidungen schlägt sich in Zahlen nieder. Die Buchführung bildet diese Entscheidungen ab und macht sie nachvollziehbar. Damit wird sie zur Grundlage für Planung, Argumentation gegenüber Fördergebern und zur Absicherung der handelnden Personen.
2. Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E-A-R) in der Praxis
Für die meisten Kulturvereine mit einem Jahresumsatz bis zu einer Million Euro ist die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung das maßgebliche Instrument der Rechnungslegung.
Grundprinzip
In der E-A-R werden alle tatsächlichen Geldbewegungen – bar und unbar erfasst. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zahlungsflusses, nicht der Zeitpunkt der Leistungserbringung.
Ein zentrales Prinzip ist das Saldierungsverbot: Einnahmen und Ausgaben dürfen nicht miteinander verrechnet werden.
Praxisbeispiel:
Einnahmen aus einer Veranstaltung dürfen nicht mit den Ausgaben saldiert werden, es darf nicht nur das Ergebnis einer Veranstaltung in der E-A-R erfasst werden.
Gewinne im Verein
Ein verbreiteter Irrtum lautet, dass Vereine keinen Gewinn erzielen dürfen. Vereine dürfen wirtschaftlich tätig sein, Überschüsse, die sich aus der Vereinstätigkeit wie z.B. Durchführung von Veranstaltungen, ergeben sind zulässig. Voraussetzung ist, dass diese Mittel im Verein verbleiben und für den statutarischen Zweck verwendet werden. Eine Ausschüttung an Vorstands- oder Vereinsmitgliederist unzulässig.
Klare Gliederung
Empfohlen wird eine systematische Struktur nach den Kategorien des Fachgutachtens für Vereinsrechnungslegung, etwa:
- Mitgliedsbeiträge
- Spenden
- Subventionen
- Projektbezogene Einnahmen
- Verwaltungs- und Sachkosten
Eine saubere Kategorisierung erleichtert sowohl interne Auswertungen als auch Berichte an Förderstellen.
3. Die Vermögensübersicht – oft vergessen
Neben der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist eine Vermögensübersicht zum Stichtag des Rechnungsjahres (meist 31. Dezember, das Rechnungsjahr muss aber nicht dem Kalenderjahr entsprechen) verpflichtend. Sie zeigt das Gesamtbild der finanziellen Situation.
Erfasst werden unter anderem:
- Anlagevermögen (z. B. Veranstaltungstechnik, Büromöbel)
- Bank- und Kassenbestände
- Offene Forderungen
- Verbindlichkeiten
- Strategische Rückstellungen
Ein wesentliches Instrument sind Rückstellungen, also noch nicht betraglich genau bekannte Verbindlichkeiten. Mittel können für absehbare zukünftige Verpflichtungen reserviert werden, etwa:
- Noch anfallende Projektabschlusskosten
- Abfertigungen, im alten Abfertigungssystem
- Ausgaben, die entstehen auch wenn Förderungen gekürzt werden
Diese Vorgehensweise ermöglicht es, Überschüsse aus Sicht der unternehmerischen Vorsicht sachlich zu begründen und gegenüber Fördergebern darzustellen, warum Mittel nicht als „frei verfügbares Restgeld“ zu interpretieren sind.
4. Werkzeuge und Archivierung
Excel oder Buchhaltungssoftware?
Für kleinere Vereine ist eine gut strukturierte Excel-Lösung ausreichend. Wichtig ist eine nachvollziehbare Systematik. Telebanking-Systeme mit Exportfunktion können die Arbeit erheblich erleichtern.
Archivierungspflicht
Der fertige Rechnungsabschluss sollte als unveränderbare PDF-Version archiviert werden. Für Buchhaltungsunterlagen gilt eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist von sieben Jahren. Eine klare Ablagestruktur – digital wie analog – reduziert Risiken und spart Zeit bei Prüfungen.
5. Internes Kontrollsystem und Rechnungsprüfung
Vier-Augen-Prinzip
Das Vereinsgesetz verlangt Mindestkontrollen. Das bedeutet nicht, dass alle Details und Kleinbeträge von einer zweiten Person geprüft werden müssen. Aber es braucht grundlegende Maßnahmen für eineorganisatorische Mitverantwortung – etwa durch Vorstandsfreigaben im Telebanking oder eine andere klare Zeichnungsregelung.
Rechnungsprüfung
Mindestens zwei gewählte Rechnungsprüfer:innen müssen den Jahresabschluss innerhalb von vier Monaten nach dessen Erstellung prüfen. Diese Prüfung sollte nicht als formaler Akt verstanden werden, sondern als Chance zur Qualitätsentwicklung des Rechnungswesens und auch der Organisation selbst. Fachlich versierte Prüfer:innen können wertvolle Hinweise für strukturelle Verbesserungen geben.
6. Haftungsschutz durch sorgfältige Entscheidungsgrundlagen
Für Vorstände ist eine ordentliche Buchführung auch eine Frage des persönlichen Haftungsschutzes. Nach der sogenannten Business Judgement Rule sind Funktionär*innen dann vor persönlicher Haftung geschützt, wenn sie auf Grundlage angemessener Informationen und zum Zeitpunkt der Entscheidung zum Wohle des Vereins entscheiden.
Ein nachvollziehbares Rechnungswesen und ein gut strukturierter Rechnungsabschluss (E-A-R inkl. Vermögensübericht)bilden hierfür eine zentrale Entscheidungsbasis und unterstützen dabei, dass Entscheidungen nicht fahrlässig getroffen wurden.
7. Wichtige Fristen im Überblick
- Erstellung des Jahresabschlusses: spätestens fünf Monate nach Ende des Rechnungsjahres
- Rechnungsprüfung: innerhalb von vier Monaten nach Erstellung des Jahresabschlusses
- Mitgliederversammlung: gemäß Statuten (mindestens einmal in fünf Jahren) inklusive Finanzberichterstattung und möglicher Entlastung des Vorstands
Die jeweiligen Statuten sind dabei maßgeblich. Sie definieren interne Abläufe, Zuständigkeiten und Berichtspflichten.
Fazit für die Praxis
Der Rechnungsabschluss eines Vereins ist kein bürokratisches Anhängsel, sondern ein zentrales Steuerungsinstrument. Wer die eigenen Zahlen kennt, stärkt die Position gegenüber Fördergebern, kann Risiken besser einschätzen und erhöht die interne Transparenz.
Die Statuten bilden dabei den Rahmen: Sämtliche finanziellen Aktivitäten müssen darin Deckung finden. Eine sorgfältige Buchführung schützt nicht nur vor Fehlern, sondern schafft auch strategische Handlungsspielräume in einem zunehmend komplexen Förderumfeld.
Weiterführende Links:
STRG+V - Verein zur Förderung der Steuerungs- und Finanzkompetenz von Vereinen
Beratung:
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